Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

The Second Mountain GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung unserer Dienstleistungen.
Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

1. Anwendungsbereich, ausschließliche Geltung, Änderungen der Geschäftsbedingungen

1.1 Die The Second Mountain GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Geramb, Friedensallee 49, 22765 Hamburg, https://www.TheSecondMountain.com/ (im Folgenden „The Second Mountain“ genannt) bietet Workshops, Seminare, Veranstaltungen, Mentoring und Beratungsleistungen an.

1.2 Das Angebot von The Second Mountain richtet sich vorwiegend an Unternehmer, im Einzelfall jedoch auch an Verbraucher. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die unsere Dienstleistungen zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.

1.3 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen The Second Mountain und ihren Kunden. Die AGB werden von Ihnen in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Ihren etwaigen AGB wird hiermit widersprochen.

1.4 Soweit The Second Mountain diese AGB aktualisiert, wird sie ihre Kunden unverzüglich über die neue Fassung informieren. Die neuen AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihnen zugestimmt hat oder den AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Aktualisierung widerspricht.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag zwischen The Second Mountain und dem Kunden kommt durch Angebot und Annahme zustande.

2.2 Sofern The Second Mountain ein Angebot abgibt, ist es grundsätzlich verbindlich. Ein Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme des von The Second Mountain unterbreiteten Angebotes. Eine Annahme gilt als erklärt, soweit der Kunde oder ein Erfüllungsgehilfe des Kunden dieses Angebot in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder mündlich bestätigt bzw. der Kunde oder ein Erfüllungsgehilfe des Kunden eine Erklärung durch konkludente Handlung (z.B. die Mitwirkung des Kunden wie das Ausfüllen von Fragebögen oder Übersendung von Unterlagen) oder durch Entgegennahme einer gewünschten Leistung kundtut.

2.3 Sofern der Kunde ein Angebot abgibt, erfolgt der Vertragsschluss durch Annahme dieses Angebotes von The Second Mountain.

2.4 Die Ankündigung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen, Mentoring- und Beratungsleistungen auf einer unserer Webseiten und in unseren Werbematerialien stellt noch kein Angebot im Rechtssinn dar. Verträge werden mit uns üblicherweise wie folgt geschlossen:

  • a.)  Sofern der Kunde ein Interesse an Leistungen von The Second Mountain bekundet hat (z.B. per Telefon oder durch das Ausfüllen und Übermitteln eines Online-Formulars auf einer Webseite von The Second Mountain) übersenden wir dem Kunden ein verbindliches Angebot inkl. der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • b.)  Dieses Angebot nimmt der Kunde an, indem er per -E-Mail, Brief oder Fax oder auf einem anderen Weg (wie z.B. über ein Online-Abfrage) eine entsprechende Erklärung an The Second Mountain übermittelt.

2.5 Ein geschlossener Vertrag wird von The Second Mountain üblicherweise mit der Übersendung einer Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung per E-Mail (ggf. auch per Fax oder Post) bestätigt.

2.6 Elektronische Signaturen: Verträge können zwischen The Second Mountain und dem Kunden auch durch elektronische Signaturen abgeschlossen werden. Elektronische Signaturen (z. B. per DocuSign oder anderen anerkannten Tools) gelten als rechtsverbindlich und haben die gleiche Gültigkeit wie handschriftliche Unterschriften.

3. Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung bei Veranstaltungen

3.1 Beratungsleistungen: The Second Mountain erbringt Beratungsleistungen, insbesondere zur Unternehmens-, Strategie- und Persönlichkeitsentwicklung des Kunden. Gegenstand und Umfang von Beratungsleistungen von The Second Mountain sind im Regelfall in einer Individualvereinbarung festgehalten. Bei den Beratungsleistungen von The Second Mountain handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. The Second Mountain schuldet hinsichtlich der erbrachten Beratungsleistungen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – keinen wie auch immer gearteten Beratungserfolg.

3.2 Veranstaltungen (Workshops, Seminare, etc.): Die Einzelheiten der Leistungserbringung (Thema, Ort, Datum, Zeit etc.) werden in der Veranstaltungsbeschreibung, im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Änderungen insb. im Programm, sowie des/der Referenten sind vorbehalten. Bei Veranstaltungen mit einem begrenzten Platzkontingent erfolgt die Berücksichtigung zur Teilnahme nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Bitte beachten Sie insbesondere, dass unsere Workshops, Seminaren, Veranstaltungen nicht immer am gleichen Standort stattfinden. Die jeweiligen Veranstaltungsorte sind in der Veranstaltungsbeschreibung bzw. in der Anmeldebestätigung ausgewiesen. Die Auswahl, Aufbereitung und Vermittlung der Veranstaltungsinhalte obliegt alleine The Second Mountain bzw. dem von The Second Mountain gestellten Referenten.

3.3 Digitale Veranstaltungen (Workshops, Seminare, etc.) oder Hybride Veranstaltungen (Online und Offline): Die Einzelheiten der Leistungserbringung (Thema, Datum, Zeit, etc.) werden in der Veranstaltungsbeschreibung bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Änderungen insb. im Programm, sowie des/der Referenten sind vorbehalten. Bei Veranstaltungen mit einem begrenzten Platzkontingent erfolgt die Berücksichtigung zur Teilnahme nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Sofern eine Veranstaltung oder ein Teil einer Veranstaltung digital stattfindet, obliegt es allein der Entscheidung von The Second Mountain, ob sie per Zoom, Teams, Skype, Telefon oder einem anderen Videokonferenzanbieter durchgeführt wird. The Second Mountain wird den Kunden rechtzeitig vorab informieren, auf welchem Wege die digitale Veranstaltung bzw. der digitale Teil der Veranstaltung erbracht wird. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, für die erforderliche und betriebsbereite Hard- und Software zu sorgen.

3.4 Veranstaltungen (Workshops, Seminare, etc.) mit Reise: Einige unserer Veranstaltungen gehen mit einer Reise der Teilnehmer einher. Die Einzelheiten der Leistungserbringung (Thema, Datum, Zeit, etc.) werden in der Veranstaltungsbeschreibung bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Änderungen insb. im Programm, sowie des/der Referenten sind vorbehalten. Die Buchung der Veranstaltung und die damit verbundene Vergütung von The Second Mountain beinhaltet ausdrücklich keine Reiseleistungen (wie z.B. Unterkunft, Anreise). The Second Mountain fungiert folglich nicht als Reiseveranstalter i.S.v. § 651a BGB. Vielmehr muss der Kunde bei einer solchen Veranstaltung die gewünschten Reiseleistungen separat und eigenverantwortlich buchen. The Second Mountain kann allerdings ein Partnerunternehmen empfehlen, dass die erforderlichen Reiseleistungen anbietet. Der Kunde entscheidet, ob er mit diesem Unternehmen einen separaten Vertrag über die Reiseleistungen schließt oder ob er seine Reise anderweitig organisiert.

3.5 Gegebenenfalls erhalten Sie von uns im Rahmen der vertraglichen Leistungen Schulungsunterlagen. Es handelt sich dabei ausschließlich um Materialien, die Ihrem Selbststudium und der Vertiefung der vermittelten Inhalte dienen. Es ist Ihnen ausdrücklich untersagt, diese Unterlagen oder Teile daraus zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten und/oder im Rahmen eigener Veranstaltungen zu verwenden. Dies gilt auch für Materialien, Miro Boards und Videos, zu denen Sie bei Online-Kursen Zugang von uns erhalten.

3.6 Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Videoaufnahmen (Bild und Ton) von einzelnen analogen und digitalen Veranstaltungen erstellen, auf denen Sie unter Umständen als Teilnehmer zu sehen sind. Mit Ihrer Teilnahme an einer solchen Veranstaltung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Videoaufnahmen auch von Ihnen anfertigen und diese unentgeltlich, sowie zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt im Internet, insbesondere über eine unserer Webseiten (www.TheSecondMountain.com, thesecondmountain.com) und unsere eigenen Social Media Profile, den anderen Teilnehmern der Veranstaltung öffentlich zugänglich machen, öffentlich vorführen und/oder auf Bild-Tonträger (z.B. DVD) vervielfältigen, verbreiten und auswerten dürfen. Sollten Sie nicht zustimmen, weisen sie uns bitte bei der Veranstaltung darauf hin, oder nehmen Sie ohne Video an Online-Formaten teil.

4. Teilnahmegebühr/Vergütung

4.1 Die Teilnahmegebühr für Veranstaltungen bzw. die Vergütung für sonstige Leistungen von The Second Mountain durch den Kunden richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung und verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. MwSt.

4.2 Eine Zahlung hat spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung oder bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung (je nachdem welches Datum früher eintritt) zu erfolgen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto von The Second Mountain. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Die Bankverbindung wird dem Kunden mit der Rechnung mitgeteilt.

4.3 Gegen die Ansprüche von The Second Mountain kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.4 Wird die Teilnahmegebühr für eine Veranstaltung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt, so ist The Second Mountain berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, um die Plätze für die Veranstaltung noch anderweitig vergeben zu können. Etwaige von Ihnen bereits geleistete (An-)zahlungen werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,- € zurückgewährt. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der diesbezügliche Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes (Storno, Rückbuchungsgebühren, etc.) bleibt vorbehalten.

5. Ausfall und Verschiebung von Veranstaltungen, Kündigung des Kunden

5.1 Im Krankheitsfall oder bei sonstigen außergewöhnlichen Umständen in der Sphäre von The Second Mountain ist The Second Mountain berechtigt, die Veranstaltung im eigenen Ermessen abzusagen, zu verschieben oder sie – sofern möglich – digital umzusetzen. Der vom Kunden geschlossene Vertrag behält für den Nachholtermin/ die digitale Umsetzung seine Gültigkeit. The Second Mountain behält sich eine Absage einer Veranstaltung außerdem für den Fall vor, dass die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. The Second Mountain ist verpflichtet, die angemeldeten Teilnehmer über eine Absage, Verschiebung oder digitale Umsetzung einer Veranstaltung unverzüglich in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) zu informieren.

5.2 Im Falle einer Absage ohne einen Nachholtermin oder eine digitale Umsetzung wird The Second Mountain eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr dem Kunden unverzüglich erstatten. Im Falle einer Terminverschiebung oder alternativen digitalen Umsetzung ist der Kunde jedoch berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach der Information über die Absage, Verschiebung oder digitale Umsetzung (siehe Ziffer 5.1) per Post, Fax oder E-Mail vom Vertrag zurück zu treten. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle eines fristgemäßen Rücktritts erstattet.

5.4 Ein geschlossener Vertrag ist verbindlich und kann vom Kunden nicht einseitig gekündigt bzw. storniert werden. Ihre Erklärung, nicht mehr an einer Veranstaltung, einem Seminar, einem Workshop, etc. teilnehmen zu wollen oder zu können, entbindet Sie nicht von Ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr bzw. der vereinbarten Vergütung. Eine bereits

entrichtete Teilnahmegebühr/Vergütung wird nicht erstattet. Sie haben bei Veranstaltungen jedoch das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

5.5 Abweichend von der Regelung in Ziffer 5.4 kann der Kunde einen Vertrag, der eine Veranstaltung betrifft, die mit einer Reise verbunden ist (Ziffer 3.4) unter der folgenden Maßgabe einseitig kündigen bzw. stornieren:

  • Wird der Vertrag bis spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum gekündigt, erhält The Second Mountain keine Vergütung gem. Ziffer 4.

  • Wird der Vertrag weniger als 30 Tage bis spätestens 15 Tage vor dem Veranstaltungsdatum gekündigt, erhält The Second Mountain 50% der vereinbarten bzw. angefallenen Vergütung gem. Ziffer 4.

  • Wird der Vertrag weniger als 15 Tage bis spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum gekündigt, erhält The Second Mountain 75% der vereinbarten bzw. angefallenen Vergütung gem. Ziffer 4.

  • Wird der Vertrag weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum gekündigt, erhält The Second Mountain die 90% der vereinbarten bzw. angefallenen Vergütung gem. Ziffer 4.

  • Die Kündigung hat in Textform (Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens bei The Second Mountain an. Zuviel gezahlte Vergütung wird von The Second Mountain erstattet. Sollten zum Kündigungszeitpunkt Kosten aus vertraglichen Verpflichtungen zu Drittunternehmen entstanden sein, die nicht oder nicht vollständig rückabgewickelt werden können, sind diese anteilig vom Kunden zu tragen. Die vom Kunden hinsichtlich der Reiseleistungen separat geschlossenen Verträge muss er bei Bedarf gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner kündigen. Wir weisen darauf hin, dass eine Kündigung gegenüber dem Vertragspartner des Kunden im Hinblick auf die Reiseleistungen nicht gleichzeitig eine Kündigung gegenüber The Second Mountain über die Veranstaltungsleistungen darstellt.

6. Höhere Gewalt

  • Die Parteien haften nicht für Verluste, Schäden, Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese direkt oder indirekt durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, welche die betroffene Partei nicht zu vertreten hat. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfälle, Epidemien/Pandemien, behördliche Anordnungen, gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen von Regierungen oder Behörden. Sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse sind insbesondere Streik und Aussperrung. Sofern die Höhere Gewalt oder ein sonstiges nicht vorhersehbares Ereignis nicht nur von vorübergehender Dauer (mindestens drei (3) Monate) ist, sind die Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ziffer 5.3 gilt entsprechend. Eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr/Vergütung wird dem Kunden erstattet. Im Übrigen tragen die Parteien die ihnen entstandenen Kosten jeweils selbst. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

7. Auswirkung der Covid-19-Pandemie auf Veranstaltungen

Die folgenden Regelungen gelten nur, sofern pandemiebedingte Einschränkungen oder behördliche Vorgaben dies erforderlich machen.

7.1 Die Durchführung von Veranstaltungen erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils geltenden behördlichen Vorgaben und Hygienemaßnahmen. The Second Mountain behält sich vor, Veranstaltungen pandemiebedingt abzusagen, zu verschieben oder digital umzusetzen.

7.2 Sofern eine Veranstaltung abgesagt wird, bemüht sich The Second Mountain um einen Nachholtermin. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle einer endgültigen Absage vollständig erstattet.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, die zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Hygienemaßnahmen einzuhalten. Sollte der Kunde Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen oder positiv getestet sein, ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

7.4 Reise- und Übernachtungskosten, die im Zusammenhang mit pandemiebedingten Änderungen entstehen, trägt der Kunde selbst. The Second Mountain empfiehlt, flexible Buchungsoptionen zu wählen.

8. Haftung

8.1 Eine Haftung von The Second Mountain – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden a.) durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder wesentlichen

Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise oder b.) durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von The Second Mountain verursacht worden ist.

8.2 Haftet The Second Mountain gemäß Ziffer 8.1 a.) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen von The Second Mountain bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten von The Second Mountain verursacht werden. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen der The Second Mountain Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

8.3 Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der The Second Mountain.

8.5 The Second Mountain haftet – sofern der Kunde Unternehmer ist – maximal für die Dauer von einem Jahr seit der Feststellung der Pflichtverletzung.

9. Widerrufsbelehrung

9.1 Sofern der Kunde einen Vertrag mit The Second Mountain GmbH, als Verbraucher abschließt, steht Ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Ziff. 9.2 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher gemäß § 13 BGB und nicht für Unternehmer.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
„Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der The Second Mountain GmbH, Friedensallee 49, 22765 Hamburg, E-Mail: service@TheSecondMountain.com,
Tel.: +49 160 902 944 36 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

9.2 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Anschrift: The Second Mountain GmbH. Friedensallee 49, 22765 Hamburg
E-Mail: wolfgang@TheSecondMountain.com

    • —  Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/ über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    • —  Bestellt am (*)/erhalten am (*)

    • —  Name des/der Verbraucher(s)

    • —  Anschrift des/der Verbraucher(s)

    • —  Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    • —  Datum
      (*) Unzutreffendes streichen

7.3 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn:

  • bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Nr. 9 BGB)

  • mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert, und der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat (§ 356 Abs. 4 BGB)

10. Referenzwerbung

  • Der Kunde ist damit einverstanden, dass The Second Mountain – nach vorheriger Abstimmung der Parteien – seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo unentgeltlich, sowie zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der Webseite
    https://www.TheSecondMountain.com/ und in seinen Werbematerialien
    (Flyer, Broschüren, etc.) verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.

11. Datenschutz

  • 11.1 Im Umgang mit Ihren persönlichen Daten halten wir uns an alle Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Wir sind berechtigt, alle, die Geschäftsbeziehung mit Ihnen betreffenden Daten, unter Beachtung dieser Gesetze zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden, erfolgt vorrangig zum Abschluss, zur Erfüllung, Durchführung und Abwicklung der zwischen The Second Mountain und dem Kunden geschlossenen Verträge.
    11.2 Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten finden

Sie in unseren Datenschutzbestimmungen auf unserer jeweiligen Webseite
https://www.thesecondmountain.com/datenschutz

12. Informationen zur alternativen Streitbeilegung

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Für Verbraucherstreitigkeiten mit uns wäre die Verbraucherstreitbeilegungsstelle Online-Schlichter. Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V., Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl, www.online-schlichter.de zuständig. Wir sind jedoch nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von The Second Mountain.

Für Verbraucher gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Stand: Mai 2025

Diese AGB sind urheberrechtlich geschützt. Jede unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist untersagt